Preisstruktur (vor der Freeware-Version 1.1.35/2003)

Die frei kopierbare Standardversion von CIS-Lohn & Gehalt ermittelt im Normalfall Lohnsteuerbeträge, die sich aus der Multiplikation der echten Lohnsteuer mit 2 und der Addition von DM 10 ergeben. Statt DM 1.250 Steuer nach Tabelle wird das Programm also DM 2.510 ausweisen. Erst nach Freischaltung der vollen internen Funktionalität werden die korrekten Werte ermittelt.

Zur Freischaltung müssen Sie bei uns diverse Codenummern beantragen, die Sie gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr erhalten. Die Höhe dieser Gebühr orientiert sich an der Zahl der Mitarbeiter, die mit dem Programm abgerechnet werden sollen und an den zusätzlichen Programmfunktionen (Modulen), die Sie nutzen möchten. Die folgende Tabelle gibt hierüber genauen Aufschluß:

Die Ihnen mitgeteilte Codenummer zur Freischaltung des Programms ist nur solange gültig, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändern. Ist dies der Fall, so wird eine Updategebühr für die weitere Nutzung fällig und Sie erhalten eine neue Codenummer.

Wir gestatten grundsätzlich, das Programm beliebig zu kopieren und an Dritte weiter zu geben. Die Weitergabe der zur uneingeschränkten Nutzung erforderlichen Codenummern ist allerdings untersagt.

Sie müssen neue Programmversionen also nicht bei uns beziehen und können sich die Kopiergebühren sparen, wenn Sie die Software z.B. per Modem aus einer Mailbox abrufen. Möchten Sie jedoch immer die neueste Software bei Verfügbarkeit erhalten, können Sie uns selbstverständlich auch einen entsprechenden Supportauftrag erteilen.

Bestandsschutz

Wenn Sie Ihr CIS-Lohn & Gehalt vor 1999 bezogen haben arbeiten Sie mit dem externen Abrechnungsspeicher und einer abrechnungsbezogenen Preisstruktur. In diesem Fall räumen wir Ihnen ein Wahlrecht auf die neue Preisstruktur ein, wobei bereits gezahlte Lizenzgebühren zu 100% angerechnet werden.

Solange Sie mit einem Rechner arbeiten, der über einen ADB-Anschluß zum Anschluß des Abrechnungsspeichers verfügt, können Sie jedoch auch beim gewohnten Abrechnungsmodell bleiben.