Kammerbeiträge

Das Modul 8000 ist für die Länder Bremen und Saarland von besonderem Interesse. Hier hat der Arbeitgeber für das Finanzamt Beiträge zur Arbeiter-, Arbeits- bzw. Angestelltenkammer einzubehalten.

Durch die Erweiterung von CIS-Lohn & Gehalt mit dem externen Modul 8000 werden Funktionen zur automatischen Ermittlung der Kammerbeiträge integriert. Die über alle Mitarbeiter gesammelten Beiträge werden dann automatisch über eine modifizierte Lohnsteuervoranmeldung an das Finanzamt weitergeleitet.